Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), den Unfallverhütungsvorschriften und den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) müssen Betriebe den betrieblichen Brandschutz sicherstellen. Dazu müssen Brandschutzhelfer bestellt werden - besonders geschulte Mitarbeiter, die im Brandfall genau wissen, was zu tun ist, um Ihre Mitarbeiter und Ihren Betrieb zu schützen! Diese Mitarbeiter sind regelmäßig im Zeitraum von 3-5 Jahren erneut zu schulen.
Die Ausbildung von Brandschutzhelfern dauert ca. 3 Stunden. Sie besteht aus 2 Unterrichtseinheiten Theorie - diese bieten wir Ihnen bei Bedarf auch als Online-Kurs an - sowie einer praktischen Schulung, welche je nach den Bedürfnissen Ihrer Mitarbeiter kürzer oder länger ausfallen kann. Die Inhalte der Ausbildung richten sich nach geltendem Recht - §10 ArbSchG, DGUV I 205-023 und ASR A2.2. Bei erfolgreich abgeschlossener Schulung erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat.
Für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer können Sie einen oder mehrere Ihrer Mitarbeiter jederzeit an einem unserer freien Termine anmelden - der Ausbildungsort kann dabei je nach Termin variieren. Insbesondere wenn Sie eine größere Anzahl Mitarbeiter schulen wollen, bieten wir gerne auch In-House Schulungen bei Ihnen im Betrieb an. Fragen Sie dazu gerne ein Angebot an. In-House Schulungen bieten wir grundsätzlich in Berlin und Brandenburg an - auf Anfrage auch an weiteren Orten.
Die Landesbauordnungen und die gesetzlichen Vorgaben im Arbeitsschutzrecht geben vor, dass in bestimmten Arbeitsstätten aufgrund ihrer Ausdehnung, Nutzung und weiterer Kriterien Flucht- und Rettungspläne ausgehangen werden müssen. Diese Pläne erstellen wir Ihnen entsprechend der geltenden Normen DIN EN ISO 7010 und DIN ISO 23601.
Sie fragen über unser Kontaktformular ein Angbeot an, wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und Sie bezüglich des weiteren Ablaufs beraten.
Um Ihre Pläne zu Erstellen werden wir die nötigen Informationen von Ihnen einholen - dazu gehören unter anderem Ihr Brandschutzkonzept, Grundrisse Ihres Gebäudes und weitere notwendige Informationen. Im Anschluss erstellen wir Ihre Flucht- und Rettungspläne aufgrund der relevanten Normen.
Die fertigen Pläne erhalten Sie von uns mindestens in digitaler Form mit näheren Anweisungen zum Anbringen. Auf Wunsch drucken wir Ihre Pläne aus und senden Sie Ihnen zu.
Die Landesbauordnungen fordern für besonders genutzte oder geartete Gebäude das Vorhalten von Feuerwehrplänen, in denen für die Feuerwehr relevante Informationen und Pläne zum Zwecke der Einsatzvorbereitung und Einsatzplanung gesammelt werden. Normgrundlage hierfür ist die DIN 14095.
Sie fragen über unser Kontaktformular ein Angbeot an, wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und Sie bezüglich des weiteren Ablaufs beraten.
Um Ihre Pläne zu Erstellen werden wir die nötigen Informationen von Ihnen einholen - dazu gehören unter anderem Ihr Brandschutzkonzept, Grundrisse Ihres Gebäudes und weitere notwendige Informationen. Im Anschluss erstellen wir Ihre Feuerwehrpläne aufgrund der DIN 14095.
Den fertigen Plan erhalten Sie von uns mindestens in digitaler Form. Auf Wunsch drucken wir Ihren Plan aus und senden Sie Ihnen zu.
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